Zum Inhalt springen

unbenommen

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2023 um 18:55 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

un- + benommen | Part.adj. ‘nicht verwehrt, unversagt’, eigentlich ‘unbehindert’, meist in der Fügung unbenommen sein, mhd. unbenomen sīn.