Zum Inhalt springen

hāvding

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2026 um 08:16 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „eigtl.“ durch „{{egtl.}}“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

hāvd-ing afries. glhrt. 'Häuptling'; Wrtdtng:, egtl. wrtl. "Habding", hab-Ding, 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des Ding "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über hāvding zu hāvdling zu Häuptling. Setzt man hāvding als hāvd + -ing, ergibt sich daraus Haftung, derjenige, der die Haftung kennt und hat und für deren Erhalt und Haftung sorgt. Eine Anbindung von hāv- o. hāvd- an Haupt ist wider der Wortentstehung und frühsten Wortformen von Haupt, während die Nähe zu haben in allen Wortformen und nordischen Sprachen deutlich ist. s. hab, Haupt