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kennen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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kenn-en deu. ‘wissen, gehört undoder gesehen haben’;

uig. *ǵena- “hervorbringen, zeugen, gebären”

  • kennen Vb. ‘wissen, gehört oder gesehen haben’,
    • uig. *ǵneh₃- uig. *ǵn̥néh₃ti (*ǵneh₃- +‎ *-né-.), "wissen, kennen, bemerken, fähig"
    • uger. *kunnaną +‎ *-janą.
    • uger. *kannijaną "zeugen, hervorbringen" ;
    • uwger. *kannijan ;
    • ger. *kann- zu können;
    • ahd. kennan, kennen (9. Jh.; bi-, irkennen, 8. Jh., s. bekennen, erkennen),
    • mhd. mnd. kennen
    • asächs. -kennian (in antkennian ‘erkennen’),
    • aengl. cennan ‘unterrichten, kundtun’,
    • anord. kenna ‘bekanntmachen, wahrnehmen, genießen’,
    • swed. känna ‘kundtun, erkennen, kennen’,
    • got. kannjan ‘bekanntmachen’
  • stellen sich als kausative jan-Verben zum Präs. Sing. (ger. *kann-) des unter können (s. d.) behandelten präteritopräsentischen Verbs.

Anm. KF: zu wissen und bei Bedarf, Gelegnheit oder Notwendigkeit mit dem Wissen etwas wünschenswertes, erwartetes, fachgerechtes zu erwirken oder bewirken; mit etwas Erfahrung haben, daher mit etwas Nutzen bringend fachgerecht umgehen können; daß was, wie erwartet erreichen, könnte, können; schwächer bedeutet kennen etwas zu wissen und daher zu beachten, sich dessen bewußt sein, jedoch nicht zwingend, daß man wirklich etwas tun kann, obwohl es an sich zu können vorausgesetzt wird, wenn man zu jemand sagt, man würde etwas kennen und jemand gibt einem auch etwas zur Kenntniß, da er voraussetzt, daß man weiß, was und wie etwas damit zu tun ist, oder zumindest, daß man sich darum bemüht es zu können;


kenne,kannt,kannte,kannten,gekannt,kennend