zivil
ziv + il | urprüngl. "wie ein Nierdergelassener, einer Niederlassung (Dorf, Stadt), Haushalt habend"; ‘nach den gesellschaftlichen Normen handelnd und auftretend, gesittet, zivilisiert’ (17. Jh.), in der Kaufmannssprache ‘angemessen, annehmbar, nicht überhöht’, vgl. einen civilen Preiß (2. Hälfte 17. Jh.), entlehnt aus lat. cīvīlis ‘den Bürger betreffend, bürgerlich, voll Bürgersinn, gemeinnützig, leutselig, populär, höflich, den Staatsdienst, Zivildienst betreffend, öffentlich’; zu lat. cīvis ursprl. "Niedergelassener", ‘Bürger, Mitbürger’, zuvor ‘Hausgenosse, Gemeindegenosse’, verwandt mit ahd. aengl. hīwen "Haushalt", hīrǣden "Familie" , uital. *keiwis "Niedergelassene, Gesellschaft", uig. *ḱey- "sich niederlassen, liegen".
Früher bezeugt ist civilisch (16. Jh.) ‘den Staatsbürger, das öffentlich-politische Gemeinwesen, die Rechtsfähigkeit des Bürgers betreffend, privatrechtlich’ und (17. Jh.) ‘außerhalb des Militärs stehend’;
in der Wortzusammensetzung gilt dafür (reich bezeugt) Civil-, vgl. (für den bürgerlich-privatrechtlichen Bereich) Civilsache (16. Jh.), Civilstrafe (17. Jh.), Civilrecht, Civilprozeß (18. Jh.) und (für den nichtmilitärischen Bereich) Civilgebäu (17. Jh.), Civilstand (18. Jh.), Civilbehörde, Civilbevölkerung(19. Jh.).
Erst spät tritt in diesen Verwendungen zivil als freies Egsw. auf, und zwar zuerst für ‘nichtmilitärisch’ (Mitte 19. Jh.), dann für ‘bürgerlich-privatrechtlich’ (um 1900).