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Urteilsdimensionen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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Urteil‎-s-Dimension lat.-deu. wrtl. 'Urteilszweimessung', sgm. 'Urteilsabmessung, Urteilsbemessung', glhrt. 'Urteilsausdehnung'

Eine Urteilsdimension kann man sich wie eine Skala vorstellen, die, je nach Urteilsobjekt und Urteilsform (Bewertung oder Erwartung), mit entsprechenden Endpunkten versehen werden kann:

Bewertungsdimension: gut – schlecht; zielbehindernd – zielfördernd; schwerwiegend – unbedenklich …

Wahrscheinlichkeitsdimension: sicher – unsicher; immer – nie …

Urteilsdimensionen können vielfältiger Art sein.[1] So lässt sich z. B. die Schätzung der Auftretenswahrscheinlichkeit eines Ereignisses auf einer sehr feinen Skala (0–100 %) angeben (z. B.: Regenwahrscheinlichkeit), wohingegen das Urteilen über beispielsweise den Wahrheitswert einer Aussage in einer dichotomen Klassifizierung vorgenommen wird; diese Skala hat die Endpunkte „wahr“ und „falsch“.[2]