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entbehren

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ent- + behren | Tw. ‘dringend Benötigtes nicht haben, missen’, ahd. inberan (9. Jh.), mhd. enbern, mnd. entbēren, enbēren mnl. ontbēren, nl. ontberen.

Dem im Nhd. nicht mehr gebräuchlichen, nur in der Präfixbildung gebären noch erhaltenen gger. Tw. ahd. beran, mhd. bern, mnd. bēren ‘tragen, hervorbringen’ ist wohl die Verneinungsteilchen ahd. ni, mhd. ne (s. nein, nicht, nie) vorangestellt, die in voranlehnender Stellung ihren Selbstlaut verlieren und dann einen schwachen vokalischen Anlaut entwickeln kann (vgl. mhd. ich enkan, enmac, enweiʒ ‘ich kann, weiß nicht’).

Die heutige Bedeutung ergibt sich demzufolge aus ‘nicht tragen, nicht bei sich haben’, und die Angleichung an den verbreiteten Wortgrundform mit der Vorsilbe ent- erfolgt zweitrangig (t-Einschub zuerst mnd. und frühnhd.); vgl. aber de Vries Nl. 486, der von nl. ont-, dt. ent- ausgeht.

Bis ins 16. Jh. wird entbehren stark gebeugt (wie jetzt noch gebären); neben der bis dahin allein üblichen Verbindung mit einem Wesfall, der als von der Verneinung abhängiger teilhabender Wemfall anzusehen ist, kommt übertragender Gebrauch ebenfalls im 16. Jh. auf.