Fakultät
fakul + tät | f. ‘Wissenschaftsbereich an Hochschulen, Sektion (und deren Vertreter)’, zuvor frühnhd. facultet ‘Vermögen, Kraft, Fertigkeit, Kunst’ (15. Jh.); eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder Wissenschaftsgebiete umfassende Abteilung als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität oder Hochschule; Gesamtheit der Lehrenden und Studierenden, die zu einer Fakultät gehören; Gebäude, Räumlichkeiten als Sitz einer Fakultät.
Es handelt sich um eine Entlehnung aus lat. facultās (Genitiv facultātis) ‘Vermögen, Kraft, Geschicklichkeit, Anlage, Talent’.
Die heute übliche Bedeutung entspricht mlat. facultas ‘Wissenschaftszweig, Forschungsgebiet’, das im 12. Jh. als Übersetzung für griech. dýnamis ‘Kraft’, auch ‘Wissenszweig’ (Aristoteles), eintritt und sich weiterentwickelt zu ‘Lehrerkollegium einer Wissenschaft’ (und zwar einer der vier Hauptdisziplinen Theologie, Jura, Medizin, Philosophie an der mittelalterlichen Universität, vgl. collegium facultatis).
Im Dt. seit Anfang 16. Jh., vgl. Juristenfacultet (1508).
uital. *fakelitāts,gebildet aus facilis "machbar, ausführbar" + -tās ". Doppel von facilitās "Einrichtungen"; facilis aus faciō (“machen, tun”) + -ilis "-end".