Fakultät
Erscheinungsbild
fakult-ät f. ‘Wissenschaftsbereich an Hochschulen, Sektion (und deren Vertreter)’,
- zuvor frühnhd. facultet ‘Vermögen, Kraft, Fertigkeit, Kunst’ (15. Jh.).
- Es handelt sich um eine Entlehnung aus lat. facultās (Genitiv facultātis) ‘Vermögen, Kraft, Geschicklichkeit, Anlage, Talent’.
- Die heute übliche Bedeutung entspricht mlat. facultas ‘Wissenschaftszweig, Forschungsgebiet’,
- das im 12. Jh. als Übersetzung für griech. dýnamis (δύναμις) ‘Kraft’, auch ‘Wissenszweig’ (Aristoteles), eintritt und sich weiterentwickelt zu ‘Lehrerkollegium einer Wissenschaft’
- (und zwar einer der vier Hauptdisziplinen Theologie, Jura, Medizin, Philosophie an der mittelalterlichen Universität,
- vgl. collegium facultatis).
- das im 12. Jh. als Übersetzung für griech. dýnamis (δύναμις) ‘Kraft’, auch ‘Wissenszweig’ (Aristoteles), eintritt und sich weiterentwickelt zu ‘Lehrerkollegium einer Wissenschaft’
- Im Dt. seit Anfang 16. Jh., vgl. Juristenfacultet (1508).
- fakultativ
uital. *fakelitāts,gebildet aus facilis "machbar, ausführbar" + -tās ". Doppel von facilitās "Einrichtungen"; facilis aus faciō (“machen, tun”) + -ilis "-end"
Fakultät (von lateinisch facultas „Fähigkeit, Vermögen, Vollmacht“) steht für:
- Fakultät (Hochschule), eine Lehr- und Verwaltungseinheit einer Hochschule
- Fakultät (Mathematik), eine mathematische Funktion
- Vermögen (Fähigkeit)
- Lehrbefähigung (lateinisch facultas)
Fakultäten steht daneben auch für:
- Fakultäten, delegierte Rechte im Kirchenrecht
Siehe auch:
Wiktionary: Fakultät – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen