bürgerlich
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Bürger + lich | Egsw. ‘den Staatsbürger betreffend, dem Bürgertum zugehörig, verpflichtet, seiner Weltanschauung verhaftet’, spätmhd. burgerlich, mnd. börgerlīk, Wortendungsbildung zum Haupptwort, dem es in zahlreichen Verwendungen folgt, vgl. im rechtssprachlichen Bereich bürgerliches Recht.