Zum Inhalt springen

bürgerlich

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. Dezember 2023 um 09:04 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „<span class="etymwb-headword">B<span class="etymwb-orth">ürger + lich | </span><span class="etymwb-gramgrp">Egsw. </span></span>‘den Staatsbürger betreffend, dem ''Bürgertum'' zugehörig, verpflichtet, seiner Weltanschauung verhaftet’, <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="spätmittelhochdeutsch">spätmhd.</abbr> ''<span class="etymwb-mentioned">burgerlich</span>'', <abbr title="" data-toggle="tooltip" data-original-title="…“). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Bürger + lich | Egsw. ‘den Staatsbürger betreffend, dem Bürgertum zugehörig, verpflichtet, seiner Weltanschauung verhaftet’, spätmhd. burgerlich, mnd. börgerlīk, Wortendungsbildung zum Haupptwort, dem es in zahlreichen Verwendungen folgt, vgl. im rechtssprachlichen Bereich bürgerliches Recht.