bürgerlich
Erscheinungsbild
Die Seite wurde nicht überprüft
Bürger + -lich | Egsw. ‘den Staatsbürger betreffend, dem Bürgertum zugehörig, verpflichtet, seiner Weltanschauung verhaftet’, spätmhd. burgerlich, mnd. börgerlīk, Wortendungsbildung zum Haupptwort, dem es in zahlreichen Verwendungen folgt, vgl. im rechtssprachlichen Bereich bürgerliches Recht.