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Vormund

aus AufEinWort, der freien Forschung
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¦∑¦ vor + Mund;

¦∅¦ ¦↵¦ ‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’, ahd. foramunto ‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’ (10. Jh.), mhd. vormunde, vormünde, vormunt, vürmunt, mnd. vȫrmünde, vȫrmunt, mnl. vōremonde, zusammengesetzt mit vor. Die Bedeutungsentwicklung geht aus von ‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’ zu ‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’ sowie ‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’, dann ‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’ (seit 15. Jh.). Im 18. Jh. auch Fürmund, dem damaligen Sprachempfinden folgend an für angeschlossen.