Vormund
Erscheinungsbild
vor–Mund2 ahd.-deu. "Vorschutz"; ‘Vertreter eines Minderjährigen, eines Entmündigten’,
- Wf
- ahd. foramunto ‘Rechtsbeistand, Rechtsvertreter’ (10. Jh.),
- mhd. vormunde, vormünde, vormunt, vürmunt,
- mnd. vȫrmünde, vȫrmunt,
- mnl. vōremonde,
- zusammengesetzt mit vor.
- Die Bedeutungsentwicklung geht aus von ‘(schützend über jmdn. gehaltene) Hand’
- zu ‘wer Schutzpflicht und Rechtsvertretung gegenüber einzelnen oder mehreren ausübt’
- sowie ‘Rechtsvertreter von Ehefrau, Kindern’,
- dann ‘Rechtsvertreter und Vermögensverwalter von Minderjährigen und Entmündigten’ (seit 15. Jh.).
- Im 18. Jh. auch Fürmund, dem damaligen Sprachempfinden folgend an für angeschlossen.