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Vormundschaft

aus AufEinWort, der freien Forschung
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¦∑¦ Vormund + schaft;

¦∅¦ ¦↵¦ ‘amtlich verfügte Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen, Entmündigten’, ahd. foramuntscaf  ‘Verteidigung, Rechtsvertretung’ (10. Jh.), mhd. vormuntschaft.