Zum Inhalt springen

Vormundschaft

aus AufEinWort, der freien Forschung

¦∑¦ Vormund + -schaft; eigt. "Vorhandschaft"

¦∅¦ ¦↵¦ ‘amtlich verfügte Wahrnehmung der gesetzlichen Vertretung eines Minderjährigen, Entmündigten’, ahd. foramuntscaf  ‘Verteidigung, Rechtsvertretung’ (10. Jh.), mhd. vormuntschaft.