aus AufEinWort, der freien Forschung
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ediere-n Vb. ‘(in Buchform) herausgeben, veröffentlichen’, in älterer Rechtssprache auch ‘(Urkunden) vorlegen’, in beiden Verwendungen entlehnt (16. Jh.) aus gleichbed. lat. ēdere; vgl. lat. dare ‘geben’ und s. ex-. –