aus AufEinWort, der freien Forschung
ediere-n Vb. ‘(in Buchform) herausgeben, veröffentlichen’, in älterer Rechtssprache auch ‘(Urkunden) vorlegen’, in beiden Verwendungen entlehnt (16. Jh.) aus gleichbed. lat. ēdere; vgl. lat. dare ‘geben’ und s. ex-. –