Instrumental
Erscheinungsbild
Instrumental m.
- in der Flexionslehre ‘Mittel und Werkzeug bezeichnender Fall’
- (bei Grammatikern der slaw. Sprachen,
- z. B. Pohl 1773, Dobrovský 1792,
- dann von J. Grimm in die historische Grammatik aufgenommen),
- zuvor Instrumentalis (Dobracki 1669),
- Ablativus Instrumentalis (Roter 1616),
- nach mlat. (casus) instrumentalis.
- Vgl. die frühen dt. Übersetzungen Werckzeugsendung (1669), Werck-Zeiger, Werck-Steller (1682).
- (bei Grammatikern der slaw. Sprachen,
Instrumentalform |
- Sprachwissenschaft:
- in etlichen Sprachen
- (besonders in slawischen Sprachen auftretender)
- ein Fall (Kasus) mit eigener Beugungssendung,
- der das Mittel/Werkzeug benennt, mit dem die Handlung, die im Satz behandelt wird, erfolgt;
- ein Fall (Kasus) der Tiefenstruktur (abstrakte, zugrundeliegende Struktur,
- aus der sich unterschiedliche Sätze, die aber dasselbe bedeuten, herleiten lassen ),
- der das Mittel/Werkzeug benennt;
- z. B. russisch toporom = mit dem Beil.
- in etlichen Sprachen
- [1] Im Deutschen gibt es keinen Instrumental. In dem Satz „Er schlägt den Nagel mit dem Hammer ein“ ist „mit dem Hammer“ eine adverbiale Bestimmung, die die Funktion eines Instrumentals ausübt.
- [1] Russisch ist eine Sprache, die einen Instrumental mit eigenen Flexionsendungen hat.