Zum Inhalt springen

Instrumental

aus AufEinWort, der freien Forschung

Instrument-al

Instrumental m.

  • in der Flexionslehre ‘Mittel und Werkzeug bezeichnender Fall’
    • (bei Grammatikern der slaw. Sprachen,
      • z. B. Pohl 1773, Dobrovský 1792,
      • dann von J. Grimm in die historische Grammatik aufgenommen),
      • zuvor Instrumentalis (Dobracki 1669),
      • Ablativus Instrumentalis (Roter 1616),
    • nach mlat. (casus) instrumentalis.
    • Vgl. die frühen dt. Übersetzungen Werckzeugsendung (1669), Werck-Zeiger, Werck-Steller (1682).

Instrumentalform |

  1. Sprachwissenschaft:
    • in etlichen Sprachen
      • (besonders in slawischen Sprachen auftretender)
    • ein Fall (Kasus) mit eigener Beugungssendung,
      • der das Mittel/Werkzeug benennt, mit dem die Handlung, die im Satz behandelt wird, erfolgt;
    • ein Fall (Kasus) der Tiefenstruktur (abstrakte, zugrundeliegende Struktur,
      • aus der sich unterschiedliche Sätze, die aber dasselbe bedeuten, herleiten lassen ),
      • der das Mittel/Werkzeug benennt;
      • z. B. russisch toporom = mit dem Beil.
[1] Im Deutschen gibt es keinen Instrumental. In dem Satz „Er schlägt den Nagel mit dem Hammer ein“ ist „mit dem Hammer“ eine adverbiale Bestimmung, die die Funktion eines Instrumentals ausübt.
[1] Russisch ist eine Sprache, die einen Instrumental mit eigenen Flexionsendungen hat.