ernenn
er-nenn Vorlage:dt. Wrtdtng:: 'einen Amtnamen einem Personennamen zuordnen, somit ein Amt einer Person zuweisen'
a für ein Amt, einen Posten bestimmen;
mhd. ernennen "ganz aussprechen"
b den Inhaber bzw. die Inhaberin eines Amtes bestimmen
ernenn,ernenne,ernennend,ernennt,ernannte,ernannten,
sondern habe lieber von nur ernanntem kriege meine erzehlung angefangen. 1 c*; auf den abend, um die ernannte zeit. Salinde 30. gilt späterhin, mit verengtem begrif, nur vom erwählen zu geschäft oder stelle:einen tag zu gerichtlicher handlung ernennen; einen zum bürgermeister, rathsherrn ernennen;bekenne unt ernenne meine schendliche mistat.
ps. Q 5ᵇ;
ist auch ein tag erkoren,
ist die gewunschte zeit von göttern auch ernant,
dasz durch dich letzten schutz und rächer dieses land
und unser Pergama soll neu erbauet werden.
1, 225;
hat sie mit fleisz zur wärterin ernannt.
1, 124;
hat dich nicht das volk und parlement
an deines vaters statt zum könig längst ernennt?
trauerspiele 1, 45;
den zum gemahl mein vater mir ernannte.
2, 413;
allein er hat das haus uns übertragen,
zwar keinen noch zum folger sich ernennet,
doch lebt er schon im geist von uns getrennet.
13, 182;
der herzog Alba ist ernannt nach Flandern.
282ᵇ;
zu trägern sind die berg ernannt.
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 4 (1860), Bd. III (1862), Sp. 921, Z. 3.