aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2024 um 08:37 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) . Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
pläd--ier Vorlage:dt.-frz.-lat.
- plädieren Vb. (auch plaidieren, bis ins 20. Jh.) ‘eine Sache vor Gericht mündlich vortragen und vertreten’ (18. Jh.),
- dann allgemein ‘etw. vertreten, für etw. eintreten, etw. befürworten’ (20. Jh.),
- entlehnt aus gleichbed. frz. plaider, afrz. plaidier ‘Gericht halten, reden (vor Gericht), prozessieren’,
- abgeleitet von afrz. plait ‘Rechtsspruch, Verhandlung vor Gericht, Streit, Abkommen, Angelegenheit’ (frz. plaid m.),
- aus mlat. placitum ‘Gerichtstag, Gerichtsverhandlung’,
- spätlat. ‘Pakt, Vertrag, Vorsatz, Entschluß, Gefallensbekundung, Willensbekundung’, lat. ‘Lehrmeinung, Überzeugung, Meinung, Erlaß’,
- substantiviertem Neutrum des Part. Perf. von lat. placēre ‘gefallen, gut finden, wofür stimmen’. – Plädoyer