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Fundus

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fundus Vorlage:dt.-frz.-lat.

  • Fundus m. ‘Grundlage, Grund und Boden’ (in der Rechtssprache).
  • Im 17. Jh. wird lat. fundus ‘Grund, Boden, Grundstück’ (etymologisch verwandt mit Boden, s. d.) in dt. Texte aufgenommen.
  • Die heute vorherrschende Bedeutung ‘Grundlage, Grundstock, Bestand’,
    • besonders ‘zur Verfügung stehende Ausstattungsgegenstände eines Theaters (Dekorationen, Garderobe)’
    • entwickelt sich im 20. Jh.,
      • wahrscheinlich unter dem Einfluß von (ebenfalls auf lat. fundus beruhendem) engl. fund, frz. fonds (s. Fond).