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fundus Vorlage:dt.-frz.-lat.
- Fundus m. ‘Grundlage, Grund und Boden’ (in der Rechtssprache).
- Im 17. Jh. wird lat. fundus ‘Grund, Boden, Grundstück’ (etymologisch verwandt mit Boden, s. d.) in dt. Texte aufgenommen.
- Die heute vorherrschende Bedeutung ‘Grundlage, Grundstock, Bestand’,
- besonders ‘zur Verfügung stehende Ausstattungsgegenstände eines Theaters (Dekorationen, Garderobe)’
- entwickelt sich im 20. Jh.,
- wahrscheinlich unter dem Einfluß von (ebenfalls auf lat. fundus beruhendem) engl. fund, frz. fonds (s. Fond).