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leihen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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leih-en —Nwf.

lei-h ahd.-deu.

  • leihen Vb.
  • ‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’,
  • —Wrtwndl
    • ahd. līhan ‘leihen, verleihen, geben’ (9. Jh.),
    • mhd. līhen ‘auf Borg nehmen’, selten ‘auf Borg geben’,
    • asächs. līhan,
    • mnd. līen,
    • aengl. lēon,
    • anord. ljā,
    • got. leiƕan
  • wird mit Lehen und davon abgeleitetem lehnen2 (s. d.)
  • und den außergerm. Verwandten
    • aind. riṇákti ‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’,
    • rikthá- ‘Nachlaß, Erbschaft’,
    • rḗkṇaḥ ‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’, atirēkaḥ ‘Überschuß, Überbleibsel’,
    • griech.
      • lé͞ipein (λιμπειν) ‘verlassen, zurück-, hinterlassen’ (s. Ellipse),
      • limpánein (λιμπάνειν) ‘(ver)lassen’,
      • loipós (λοιπός) ‘übriggelassen, übrig’,
      • lé͞imma (λεῖμμα) ‘Rest’,
    • lat.
    • aslaw. otъlěkъ ‘das Übrige, Rest’, lichъ ‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’,
    • russ.-kslaw. lěkъ ‘Überbleibsel, Rest’,
    • russ. lichój (лихой) ‘böse, arg, kühn, tapfer’
  • auf eine Wurzel uig. *leiku̯- ‘lassen, zurücklassen, übriglassen’ zurückgeführt.
  • Das Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf ‘überlassen’ eingeschränkt.
  • Die Bedeutung ‘übriglassen, übrigbleiben’ findet sich bei Formen,
    • die jetzt zu uig. *leip- (s. bleiben) gestellt werden, möglicherweise aber auf uig. *leiku̯- zurückgehen (s. elf).

leih,leihe,leihend,leiht,leihst,lieh,geliehen,leihte,leihten