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Urteil-en —Nwf. Urteil, urteil
Urteil mhdt.-dt. Vb. Anm. KF: 'Urteil fällen', 'zuteilend erteilen'; Urteil stammt a.s. von erteilen und urteilen von Urteil ab.
- ‘ein Urteil fällen, eine feste Meinung, Ansicht haben und aussprechen, einschätzen’,
- mhd. urteilen ‘ein Urteil sprechen, beurteilen, verurteilen’,
- älteres gleichbed. erteilen verdrängend.