aus AufEinWort, der freien Forschung
Urteil-en Nwf. Urteil, urteil
▷ Urteil mhdt.-dt. Vb.
Anm. KF:
'Urteil fällen', 'zuteilend erteilen'; Urteil stammt a.s. von
erteilen und
urteilen von Urteil ab
.
- ‘ein Urteil fällen, eine feste Meinung, Ansicht haben und aussprechen, einschätzen’,
- mhd. urteilen ‘ein Urteil sprechen, beurteilen, verurteilen’,
- älteres gleichbed. erteilen verdrängend.