hāvding
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hāvd-ing afries. glhrt. 'Häuptling'; Wrtdtng:, eigtl. wrtl. "Habding", hab-Ding, 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des Ding "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über hāvding zu hāvdling zu Häuptling.