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Probst

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Probst —Nwf. Propst, m. älter (bis ins 19. Jh.) Probst,

Propst, m. älter (bis ins 19. Jh.) Probst,

  • ‘Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Kapitels, Stifts’ (in der katholischen Kirche),
  • ‘höherer kirchlicher Amtsträger’ (in einigen evangelischen Landeskirchen),
    • ahd. probost ‘weltlicher Vorsteher, Statthalter, geistlicher Vorsteher, Leiter eines Stifts, Klosters’ (8. Jh.; probosta f. ‘Pröpstin’),
    • mhd. probest, probst, brobest, brobst,
    • mnd. provest, pravest
  • ist entlehnt aus kirchenlat. prōpositus ‘Vorsteher einer mönchischen Gemeinschaft, Prior eines Klosters’,
    • mit Präfixwechsel entstanden aus lat. praepositus ‘Vorsteher, Vorgesetzter, militärischer Anführer’,
    • dem substantivierten Part. Perf. zu lat. praepōnere ‘voransetzen, voranstellen, mit der Führung beauftragen’;
    • vgl. lat. pōnere (positum) ‘setzen, stellen, legen’.