Schwager
Erscheinungsbild
schwag-er m. ‘Ehemann der Schwester, Bruder des Ehemannes oder der Ehefrau’,
- WF
- ahd. swāgur (8. Jh.),
- mhd. mnd. swāger ‘Schwager, Schwiegervater, Schwiegersohn’,
- mnl. swāgher,
- nl. zwager
- entspricht formal
- aind. śvāśuraḥ (ie.*su̯ēkuro-) ‘zum Schwiegervater gehörig’,
- einer (dehnstufig gebildeten) Adjektivableitung von aind. śváśuraḥ ‘Schwiegervater’ (s. Schwäher).
- aind. śvāśuraḥ (ie.*su̯ēkuro-) ‘zum Schwiegervater gehörig’,
- Noch bis zum 18. Jh. kann Schwager jeden angeheirateten männlichen Verwandten bezeichnen.
- Vom 16. Jh. an begegnet der Ausdruck vielfach als vertrauliche Anrede, in der Studentensprache besonders Anrede des Nichtakademikers (18. Jh.), und wird in diesem Sinne üblich für den Kutscher, den Postillion.