aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2024 um 09:27 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
mand-at n. Vorlage:lat.-dt. ‘Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten, Vollmacht, durch einen fremden Staat verwaltetes Gebiet’,
- im 14. Jh. in die Kanzleisprache und Rechtssprache entlehnt aus lat. mandātum ‘Auftrag, Befehl’,
- dem substantivierten Part. Perf. von lat. mandāre ‘übergeben, anvertrauen, überlassen’
- (Kompositum zu lat. manus ‘Hand’ und dare ‘geben’, eigentlich ‘in die Hand geben’).
- – Mandant