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widmen

aus AufEinWort, der freien Forschung
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widm-en Vb. ‘als Zeichen der Verehrung, Freundschaft, Dankbarkeit übereignen, sich einer Sache, jmdm. verschreiben, sich intensiv mit etw. beschäftigen’,

  • WF
    • ahd. widamen ‘ausstatten’ (9. Jh.),
    • mhd. widemen ‘stiften, zueignen, ausstatten, dotieren’,
    • mnd. mnl. wēdemen
  • ist als Faktitivum zu dem unter Wittum (s. d.) behandelten Substantiv (ahd. widamo) gebildet.
  • Wie dieses gehört auch das Verbum
    • ursprünglich dem rechtssprachlichen Bereich an
    • und bedeutet ‘die Frau bei der Hochzeit ausstatten’
      • (später auch zur Sicherstellung im Todesfalle des Mannes),
    • seit dem 13. Jh. ‘die Kirche mit Vermögenswerten ausstatten’.
  • Durch syntaktische Umordnung
    • (der Empfänger steht im Dativ, die übergebene Sache im Akkusativ)
    • steht das Verb im Sinne von
      • ‘übereignen’
        • (13. Jh., zuerst kirchenrechtlich, dann allgemein von Liegenschaften, finanziellen Zuwendungen),
      • ‘stiften, gründen, einrichten’,
      • von Personen ‘jmdn. einer Bestimmung (weihend) anheimgeben, zum Priesterstand bestimmen’ (16. Jh.).
  • Aus ‘jmdm. etw. weihend darbringen, zueignen’ entwickelt sich durch Verallgemeinerung der heutige Gebrauch (18. Jh.).