widmen
Erscheinungsbild
widm-en Vb. ‘als Zeichen der Verehrung, Freundschaft, Dankbarkeit übereignen, sich einer Sache, jmdm. verschreiben, sich intensiv mit etw. beschäftigen’,
- WF
- ahd. widamen ‘ausstatten’ (9. Jh.),
- mhd. widemen ‘stiften, zueignen, ausstatten, dotieren’,
- mnd. mnl. wēdemen
- ist als Faktitivum zu dem unter Wittum (s. d.) behandelten Substantiv (ahd. widamo) gebildet.
- Wie dieses gehört auch das Verbum
- ursprünglich dem rechtssprachlichen Bereich an
- und bedeutet ‘die Frau bei der Hochzeit ausstatten’
- (später auch zur Sicherstellung im Todesfalle des Mannes),
- seit dem 13. Jh. ‘die Kirche mit Vermögenswerten ausstatten’.
- Durch syntaktische Umordnung
- (der Empfänger steht im Dativ, die übergebene Sache im Akkusativ)
- steht das Verb im Sinne von
- ‘übereignen’
- (13. Jh., zuerst kirchenrechtlich, dann allgemein von Liegenschaften, finanziellen Zuwendungen),
- ‘stiften, gründen, einrichten’,
- von Personen ‘jmdn. einer Bestimmung (weihend) anheimgeben, zum Priesterstand bestimmen’ (16. Jh.).
- ‘übereignen’
- Aus ‘jmdm. etw. weihend darbringen, zueignen’ entwickelt sich durch Verallgemeinerung der heutige Gebrauch (18. Jh.).