legitimier
Erscheinungsbild
legitim-ier Vorlage:lat.-frz.-dt. Wrtdtng: 'Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit nachahmen'; das nicht gesetzlich, rechtliche Ereigniß, Geschehen, … durch Erklärung oder Bestätigung in gesetzlich, rechtmäßig zu wandeln;
legitmieren
legitmier-en , legitim-ieren Vb. ‘für legitim erklären, berechtigen, beglaubigen, rechtlich anerkennen’ (16. Jh.), reflexiv ‘sich ausweisen’ (17. Jh.),
- unter Einfluß von mfrz. frz. légitimer aus mlat. legitimare ‘rechtlich anerkennen’.