WTH/Zur Logik des Diskurses/18
▶Ich möchte unsere Überlegung rekapitulieren. Innerhalb eines gewählten Sprach- und Begriffssystems wird die erklärungsbedürftige Behauprung oder Empfehlung mit mindestens zwei weiteren Sätzen in einen deduktiven Zusammenhang gebracht; sodann wird durch kasuistische Evidenz die Annehmbarkeit der als Prämisse fungierenden allgemeinen Aussagen (Gesetzeshypothese, Handlungs- oder Bewertungsnorm) gestützt. Die konsenserzielende Kraft des Argumenrs beruht auf dem durch Induktion oder Universalisierung gerechtfertigten Übergang von B zu W. Zunächst haben wir nur den Fall der induktiven Bestätigung von Gesetzesannahmen erörtert und die Vermutung geäußert, daß Induktion durch die Angemessenheit der Begründungssprache an einen entrprechenden Objektbereich erklärt werden kann. Dann beruht aber die konsenserzielende Kraft des Arguments auf einer die Angemmessenheit des Beschreibungssystems verbürgenden kognitiven Entwicklung, welche jeder einzelnen Argumentation vorausgeht. Der naheliegende Versuch, Wahrheit dann nicht im Verfahren der Argumentation selber, sondern in jener Angemessenheit zu fundieren, scheitert jedoch an dem Umstand, daß weder Prädikate und Begriffe, noch die Sprach- und Begriffssysteme, in denen sie auftreten, wahr sein können. Nur Aussagen können wahr oder fasch sein. Wahrheit muß also mit Bezugnahme auf Argumentation bestimmt werden. Diese kann freiiich konsenserzielende Kraft qua Argumentation allein beanspruchen, wenn sichergestellt ist, daß sie sich nicht auf ein vorgängig durch kognitive Entwicklung naturwüchsig eingeregeltes, d. h. "angemessenes" Verhältnis von Sprachsystem und Wirklichkeit nur stützt, sondern selber das Medium darstellt, in dem jene kognitive Entwicklung als bewußter Lernprozeß fortgesetzt werden kann. Ob eine Sprache einem Objecktbereich angemessen ist und ob das erklärungsbedürftige Phänomen genau dem Gegenstandsbereich zugeordnet werden soll, dem die gewählte Sprache angemessen ist – diese Frage muß selbst Gegenstand der Argumentation sein können. Dabei handelt es sich um eine Frage, welche direkt nur durch ein Hin- und Hergehen zwischen Begriff und Sache entschieden werden könnte. Nur ei-nem metaphysischen Geist, der nicht Geist von unserem Geiste ist, wäre dieser direkte Zugriff möglich. Wir sind auf den Gang der Argumentation angewiesen, die einen Wechsel der Ebenen der Argumentation glücklicherweise zuläßt. Die formalen Eigenschaften dcs Diskurses müssen deshalb so beschaffen sein, daß die Diskurs-ebene jederzeit gewechselt und ein zunächst gewähltes Sprach- und Begriffssystem gegebenenfalls als unangemessen erkannt und revidiert werden kann: Erkenntnisfortschritt vollzieht sich in Form einer substantiellen Sprachkritik. Ein argumentativ erzielter Konsensus darf dann, aber auch nur dann als Wahrheitskriterium angesehen werden, wenn strukturell die Möglichkeit besteht, die jeweilige Begründungssprache, in der Erfahrungen interpretiert werden, zu hinterfragen, zu modifizieren und zu ersetzen. Die reflexive Erfahrung mit der Unangemessenheit der Interpretationen unserer Erfahrungen muß in die Argumentation eingehen können. Bevor ich untersuche, was diese an theoretische Diskurse gestellte Forderung bedeutet und wie sie erfüllt werden kann, möchte ich die Rolle der Universalisierung in Zusammenhängen praktischer Diskurse zu erläutern versuchen.[1]
- ↑ Vgl. das Kapitel über Wahrheitsfähigkeit praktischer Fragen. In: Legitimationsprobleme im Spätkapitalismus. Frankfurt a. M. 1973.