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WTH/Zur Logik des Diskurses/19

aus AufEinWort, der freien Forschung
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▶Diese Überzeugung liegt ja den nichtkognitivistischen Ethiken zugrunde. In diesem Zusammenhang kommt nun dem Grundsatz der Universalisierung, demzufolge nur Normen, die in ihrem Geltungsbereich allgemeine Zustimmung finden könnten, zugelassen sind, zentrale Bedeutung zu. Der Grundsatz der Universalisierung dient nämlich dazu, alle die Normen, die partikulare, nicht verallgemeinerungsfähige Interessen verkörpern, als nicht konsensfähig auszuschließen. Soweit auch über solche nicht verallgemeinenerungsfähigen Normen unter bestimmten Umständen Konsens herbeigeführt werden kann, handelt es sich um einen Kompromiß zwischen besonderen Interessen und nicht um einen argumentativ erzielten Konsensus. Kompromisse sind Ergebnisse klugen Handelns und Verhandelns, nicht von Diskursen. Wie Induktion spielt Universalisierung die Rolle eines Brückenprinzips, das erklären soll, warum wir eine vorgeschlagene Handlungsnorm durch Hinweise auf Folgen und Nebenfolgen der Normenanwendung für akzeptierte Bedürfnisse plausibel machen können. Dieser Übergang ist einleuchtend, wenn sich die kasuistische Evidenz auf allgemein akzeptierte Bedürfnisse stützen kann. Dabei beruht freilich die konsenserzielende Kraft des Arguments auf der Unterstellung, daß das Sprachsystem, in dessen Rahmen sowohl die rechtfertigungsbedürftige Empfehlung wie auch die Norm und die zur Stützung herangezogenen, allgemein akzeptierten Bedürfnisse interpretiert werden, angemessen ist.