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unbescholten

aus AufEinWort, der freien Forschung
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un-bescholten Part.adj. ohne Schelte; nicht beschelt worden

  • ‘frei von öffentlich entehrendem Tadel’, mhd. unbescholten, verneintes Part. Prät. zu mhd. beschelten ‘durch Tadel oder Schmähung herabsetzen, verkleinern, rügen’, ahd. biskeltan (9. Jh.).