unbescholten
Erscheinungsbild
un-bescholten Part.adj. ohne Schelte; nicht beschelt worden
- ‘frei von öffentlich entehrendem Tadel’, mhd. unbescholten, verneintes Part. Prät. zu mhd. beschelten ‘durch Tadel oder Schmähung herabsetzen, verkleinern, rügen’, ahd. biskeltan (9. Jh.).