Akte
Erscheinungsbild
Akt-e1 f. (landschaftlich Akt m., s. oben) ‘schriftliche Unterlage zu einem bestimmten Vorgang, Schriftstück’, besonders im Gerichts- und Verwaltungswesen (1. Hälfte 15. Jh.),
- rückgebildet aus dem häufiger belegten Plur. Acta, Akta bzw. Akten, aus lat. ācta ‘Vorgänge, Ausführungen’, eigentlich ‘das Verhandelte’,
Akte2 'Taten", Mz. von Akt 'Tat'