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Konvention

aus AufEinWort, der freien Forschung
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conventio-n Vorlage:dt.-lat. 'Übereinkunft'; 'Zusammenkunft, Übereinstimmung, Einigung, (völkerrechtlicher) Vertrag'

  • Konvention f. ‘Übereinkunft, (völkerrechtlicher) Vertrag’ (1. Hälfte 16. Jh.) und ‘geltende, von der Gesellschaft gebilligte Verhaltensnorm, Herkommen, Brauch’ (2. Hälfte 18. Jh.),
  • Entlehnung (zunächst als staatsrechtlicher Terminus) aus lat. conventio (Genitiv conventiōnis) ‘Übereinkunft, Abrede, Vertrag, Volksversammlung’
    • (zu lat. convenīre, s. konvenieren), teilweise,
      • besonders in der zweiten Bedeutung, auch aus (auf dem lat. Substantiv beruhendem) mfrz. frz. convention ‘Übereinkunft, Vertrag’,
        • frz. auch ‘was willkürlich, durch stillschweigende Übereinkunft festgelegt ist’.