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KÜZKDWH/44

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2024 um 17:34 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „▶Weil Habermas keinen naturalen, sondern einen normativen Begriff von Konsens hat, ist dieser kein eigenständiger Gewährsmann. ''Der Begriff des Konsenses eignet sich deshalb weder als Kriterium noch als Bürge für Wahrrheit, weil er bei Habermas selbst mit Bezug auf Wahrheit und ihre Kriterien der Kohärenz und der Korrespondenz zu bestimmen ist.'' Wie vor ihm schon Peirce auf der einen, Kamlah und Lorenzen auf der anderen Seite so b…“).
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▶Weil Habermas keinen naturalen, sondern einen normativen Begriff von Konsens hat, ist dieser kein eigenständiger Gewährsmann. Der Begriff des Konsenses eignet sich deshalb weder als Kriterium noch als Bürge für Wahrrheit, weil er bei Habermas selbst mit Bezug auf Wahrheit und ihre Kriterien der Kohärenz und der Korrespondenz zu bestimmen ist. Wie vor ihm schon Peirce auf der einen, Kamlah und Lorenzen auf der anderen Seite so bindet auch Habermas die Einlösung von wahren Aussagen an den Prozeß der Verständigung geschichtlich handelnder Menschen. Die Aporie dieser Ansätze liegt darin, daß sie entweder die Wahrheit von historischen Zufälligkeiten ab­ hängig machen, das heißt dem verzerrenden Zugriff von Rhetorik, Suggestion, Manipulation, Täuschung und Selbsttäuschung aussetzen; dann aber geht der Invarianzanspruch von Wahrheit verloren. Oder sie führen normative Qualifikationen des Konsenses ein, Qualifikationen, die wie: unbegrenzte Forschergemeinschaft (Peirce), kritische Nachprüfung kompetenter Beurteiler (Kamlah, Lorenzen), potentielle oder begründete Zustimmung (Habermas) bei näherem Zusehen erstens kein operationales Legitimationskriterium darstellen und zweitens das Charakteristische von Konsens auflösen: das Resultat eines geschichtlichen Einigungsprozesses konkreter Peronen (und nicht abstrakter Kommunikatoren) zu sein. —

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Einzelnachweise