gesetzmäßig
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Gesetz–mäßig nhdt.-dt. einem Gesetz folgend; gesetzlich, rechtmäßig
gesetzmäßige,gesetzmäßigen,gesetzmäßigem,gesetzmäßiger,gesetzmäßiges,
GESETZMÄSZIG, adj. und adv.
dem gesetze gemäsz, consentaneus legibus et statutis 2043, mit der nebenform gesatzmäszig: ein schöne ordenliche und gesatzmäsige (papst) wahl. bienenk. (1581) 208ᵇ; gesetzmäszige wort, recht- und gesetzmäszig befehlen. 923ᵇ; Isfandias hinterliesz keinen gesetzmäszigen thronfolger. 7, 100; freimüthige lustige und ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäszige gedanken oder monatsgespräche, von Halle 1688 fg.; er hatte schon lang auf ein gesetzmäsziges oder wenigstens nicht widergesetzliches mittel gesonnen. 11, 106; sich seiner freiheit gesetzmäszig bedienen. 1, 136; den natur-, denk- oder kunstgesetzen entsprechend: dasz mich dieser zwitter (von dramen) mehr erbauet, als die gesetzmäszigsten geburten eurer correkten Racinen. 7, 220; durch gesetze geregelt: ist die kunst gesetzmäszig gewesen. Griechen u. Römer 132.