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gesetzmäßig

aus AufEinWort, der freien Forschung

Gesetz–mäßig mhdt.-dt. einem Gesetz gemäß; gesetzlich, rechtmäßig

GESETZMÄSZIG, adj. und adv.[1]

dem gesetze gemäsz, consentaneus legibus et statutis Stieler 2043, mit der nebenform gesatzmäszig: ein schöne ordenliche und gesatzmäsige (papst) wahl. Fischart bienenk. (1581) 208ᵇ; gesetzmäszige wort, recht- und gesetzmäszig befehlen. Aler 923ᵇ; Isfandias hinterliesz keinen gesetzmäszigen thronfolger. Wieland 7, 100; freimüthige lustige und ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäszige gedanken oder monatsgespräche, von Chr. Thomas, Halle 1688 fg.; er hatte schon lang auf ein gesetzmäsziges oder wenigstens nicht widergesetzliches mittel gesonnen. Wieland 11, 106; sich seiner freiheit gesetzmäszig bedienen. Kant 1, 136; den natur-, denk- oder kunstgesetzen entsprechend: dasz mich dieser zwitter (von dramen) mehr erbauet, als die gesetzmäszigsten geburten eurer correkten Racinen. Lessing 7, 220; durch gesetze geregelt: ist die kunst gesetzmäszig gewesen. Fr. Schlegel Griechen u. Römer 132.

gesetzmäßige,gesetzmäßigen,gesetzmäßigem,gesetzmäßiger,gesetzmäßiges,

Einzelnachweise

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4082, Z. 78.