gesetzmäßig
Gesetz–mäßig mhdt.-dt. einem Gesetz gemäß; gesetzlich, rechtmäßig
GESETZMÄSZIG, adj. und adv.[1]
dem gesetze gemäsz, consentaneus legibus et statutis 2043, mit der nebenform gesatzmäszig: ein schöne ordenliche und gesatzmäsige (papst) wahl. bienenk. (1581) 208ᵇ; gesetzmäszige wort, recht- und gesetzmäszig befehlen. 923ᵇ; Isfandias hinterliesz keinen gesetzmäszigen thronfolger. 7, 100; freimüthige lustige und ernsthafte, jedoch vernunft- und gesetzmäszige gedanken oder monatsgespräche, von Halle 1688 fg.; er hatte schon lang auf ein gesetzmäsziges oder wenigstens nicht widergesetzliches mittel gesonnen. 11, 106; sich seiner freiheit gesetzmäszig bedienen. 1, 136; den natur-, denk- oder kunstgesetzen entsprechend: dasz mich dieser zwitter (von dramen) mehr erbauet, als die gesetzmäszigsten geburten eurer correkten Racinen. 7, 220; durch gesetze geregelt: ist die kunst gesetzmäszig gewesen. Griechen u. Römer 132.
gesetzmäßige,gesetzmäßigen,gesetzmäßigem,gesetzmäßiger,gesetzmäßiges,
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4082, Z. 78.