Anordnungen
Erscheinungsbild
Anordnung-en Mz. —Nwf. z. Anordnung
anordn-ung, eigtl. Anordenung, mhdt.-dt. 'Äußerung, mit der etwas angeordnet, verfügt wird; s. anordnen.'
Anordnung bezeichnet:
- eine Weisung
- Anordnung (Recht), eine behördliche Entscheidung
- Formation, eine in einer bestimmten Ordnung vollzogene Formation
- Anordnung (Patentwesen), in Patentschriften typische Formulierung für ein Gebilde mit einer bestimmten Wirkung
- Ordnungsrelation in der Mathematik, speziell dort
- eine mit dessen algebraischer Struktur verträgliche Anordnung eines angeordneten Körpers, siehe geordneter Körper.
Siehe auch: