Weisung
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weis-ung ¦√¦ uig. *weyd 'gesehen haben'; Wrtdtng: durch zeigen Wissen vermitteln; glhrt.-abwnd. Falsche Synonyme und Definitionen sind: Duden "Anordnung, Hinweis, wie etwas zu tun ist, wie man sich verhalten soll"; Befehl, Anweisung; Direktive;
- ahd. *wīsunga, mhd. wīsunge;
Anm. KF: Eine Weisung sollte
- aus dem eigenen Wissen heraus auf etwas weisen, dass zu wissen und zu beachten sehr weise, wichtig, nützlich, hilfreich, da man selbst damit sehr gute Ergebnisse bewirkt hat.
- Und derjenige, der sich einer Weisung annimmt und sie prüft, die Weisung angemessen anwendet sollte ähnlich gute Ergebnisse erzielen, wie es derjenige tat, der einem die Weisung gab.
- Eine Weisung zielt darauf ab, dass diejenigen, die sie nicht nur einfach annehem und wie einen Befehl ausführen, sondern dies bewusst tun, schon aus der Weisung heraus dessen Wirkweise und Vorteile erkennen und sie sich so selbst in ihren Fähigkeit und Fertigkeit soanzuheben, dass sie im Dasein Zustände verbessern können und dadurch zur Gewissheit gelangen, dass die Weisung tatsächlich weise ist und durch Erfolge zur Gewissheit gelangen. Eine Weisung unterscheidet sich zu einer Anweisung und einem Befehl darin, dass es in der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung desjenigen liegt, ob und inwieweit er die Weisung und wie gut er sie anwendet. Weisungen muss man nicht vertrauen, sondern sie treu der Weisung nach anwenden, sehen das sie hilft Zeit und Geld zu ersparen, höheren Nutzen zu erzielen und ihr dann soweit treu bleiben, bis sich eine bessere Weisung zeigt. Eine Wahre Weisung hat die angegebene Wirkung, wird sich im Ausmaß entsprechend der Güte als des Anwenders im Dasein auch entsprechend als Tatsächlichkeit beweisen;