Zum Inhalt springen

Rechtsvergleichung

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 26. August 2024 um 20:13 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „rechtsvergleich-ung, {{nhdt.-dt.}} v''ergleichende Rechtswissenschaft'' Die Rechtsvergleichung ist die vergleichende Gegenüberstellung nationaler Rechtsordnungen und eine Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen darstellt. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen ''Nomoi'' verglich und bewertete Platon das Recht…“).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

rechtsvergleich-ung, nhdt.-dt. vergleichende Rechtswissenschaft

Die Rechtsvergleichung ist die vergleichende Gegenüberstellung nationaler Rechtsordnungen und eine Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen darstellt.

Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis.