Rechtsvergleichung
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rechtsvergleich-ung, nhdt.-dt. vergleichende Rechtswissenschaft
Die Rechtsvergleichung ist die vergleichende Gegenüberstellung nationaler Rechtsordnungen und eine Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen darstellt.
Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis.