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Rechtsvergleichung

aus AufEinWort, der freien Forschung

rechtsvergleich-ung, nhdt.-dt. vergleichende Rechtswissenschaft

Die Rechtsvergleichung ist die vergleichende Gegenüberstellung nationaler Rechtsordnungen und eine Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen darstellt.

Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis.