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anerkenn

aus AufEinWort, der freien Forschung
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an–erkenn mhdt.-dt.

anerkennen Vb. ‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache,

anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes