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subjektive Darlegungslast

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subjektiver Darlegungslast Vorlage:lat.-dt. (Behauptungslast) wird im Zivilprozess die Notwendigkeit bezeichnet, dass die Parteien die ihnen günstigen Tatsachen darlegen/behaupten müssen, um Nachteile, wie zum Beispiel ein abweisendes Urteil, zu vermeiden. vgl. objektive Darlegungslast