Ausnahmenormen
Erscheinungsbild
Ausnahme-n (Recht) Mz. —Nwf. z. Ausnahme (Recht)
Ausnahmen sind Rechtsnormen, die aus ganz speziellen Gründen anordnen, daß eine sonst angeordnete Rechtsfolge nicht eintritt. Man erkennt sie daran, daß ihre ratio nicht verallgemeinerungsfähig ist.