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Verweis

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verweis m. ‘Tadel, Rüge’; Strafe

  • smhd. verwīʒ, aus dem Verb rückgebildet.

Ein Verweis ist:

Als Verweis oder Verweisung bezeichnet man ferner die Anweisung zum Verlassen:


Verweisung bedeutet in der Rechtswissenschaft außerdem:


Siehe auch:

Wiktionary: Verweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen