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normativer Begriff

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normativer Begriff Vorlage:lat.-dt.

Normative Begriffe nehmen demgegenüber Bezug auf abstrakte Wertungen, die ihrerseits entweder Ergebnis einer Rechtsanwendung sind (Eigentümer, Beamter, Verwaltungsakt) oder Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung (gute Sitten, wichtiger Grund).