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erörter

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er-örter nhdt.-dt. Tw. eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’;

erörtern

  • ‘eingehend beraten, durchsprechen, darlegen’,
  • zuerst in der Rechtssprache (Anfang 16. Jh.)
    • in der Bedeutung ‘verhandeln, entscheiden’ gebraucht
    • und bald allgemein im heutigen Sinne verwendet.
  • Das Präfixverb schließt sich an spätmhd. örtern ‘genau untersuchen’ an,
    • das von mhd. örter Plur. (zu mhd. ort ‘äußerster Punkt nach Raum und Zeit, Anfang, Ende, Spitze, Ecke, Rand, Platz, Stelle’, s. Ort)
    • abgeleitet ist,
      • also eigentlich ‘bis ans äußerste Ende verfolgen’ bedeutet.
  • Daneben begegnet im 16. Jh. gleichbed. ausörtern.
    • aus + örtern
    • Vgl. auch ähnlich entstandenes, im 15. und 16. Jh. bezeugtes ausecken
  • Die dt. Bildungen sind wohl in Anlehnung an lat. dētermināre und lat. dēfinīre (s. determinieren und definieren) enstanden.
    • Anm. KF: mutmaßlich eher eine Übersetzung zu topisch, Topoi, soweit es Recht betrifft