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Proberelation

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Probe–Relation Vorlage:lat.-dt. Probe einer Relation gemäß Relationstechnik vor der Prüfungskommission

Proberelationen nennt man solche R-n, welche von Examinanden als Probe ihrer Rechtskenntnisse u. Gewandtheit erstattet werden. Der Inbegriff aller derjenigen Regeln, welche die zweckmäßige Einrichtung u. Abstattung der R. angehen, bilden die Referirkunst (s.u. Referent);