Zum Inhalt springen

Regreß

aus AufEinWort, der freien Forschung
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. September 2024 um 12:31 Uhr durch Nikolaos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Regreß Vorlage:lat.-dt. m. wrtl. Rückschritt; glhrt. ‘Ersatzanspruch, Rückgriff auf den Hauptschuldner’ (1. Hälfte 18. Jh.),

  • ‘das Zurückgehen von der Wirkung zur Ursache’ (um 1900),
    • älter ‘Rücknahmerecht’ (1. Hälfte 16. Jh.),
  • entlehnt aus lat. regressus ‘Rückkehr, Rückgang’,
    • in der Rechtssprache stlat. ‘Ersatzanspruch’,
    • Abstraktbildung zu lat. regredī (regressus sum) ‘zurückgehen’;
      • vgl. lat. gradī ‘Schritte machen, schreiten’.

Regress (von lateinisch regressus ‚Rückschritt, Rückgriff‘) steht für:


Siehe auch:

Wiktionary: Regress – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen